Gegenseitiges Vertrauen: Es ist zu erwarten, dass bei einer Supervision, Coaching, Beratung oder Therapie auch sehr persönliche Dinge zur Sprache kommen. Als staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogin mit Master in Beratung und Vertretung im sozialen Recht, unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung ist es mir ein Herzensanliegen, dass jeder Kontakt eine vertrauensvolle & wertschätzende Begegnung ist.
Akzeptanz: Supervision, Coaching, Beratung und Therapie kann nur zustande kommen, wenn es für beide Seiten passt. Hierbei ist vor allem wichtig, dass ein respektvolles Setting geschaffen wird. Person, Ort und Thema „wollen“ zueinander passen, um in einen wirkungsvollen Arbeitsprozess einsteigen zu können.
Offenheit: Jedweder innerer Arbeitsprozess setzt die Bereitschaft voraus, einen ergebnisoffenen Beratungsprozess zu gestalten. Es darf prinzipiell alles gesagt werden. Es gibt keine Anklage und keine Verurteilung.
Freiwilligkeit: Das Angebot ist immer freiwillig!