Rahmenbedingungen

Gegenseitiges Vertrauen: Häufig kommen bei einer Supervision/Coaching auch sehr persönliche Dinge zur Sprache. Als staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogin mit Master in Beratung und Vertretung im sozialen Recht, unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB.

Akzeptanz: Supervision und Coaching kann nur zustande kommen, wenn es für beide Seiten passt. Hierbei ist vor allem wichtig, dass ein respektvolles, wertschätzendes Setting geschaffen wird. Person, Ort und Thema müssen zueinander passen, um in einen wirkungsvollen Arbeitsprozess einsteigen zu können.

Offenheit: Supervision und Coaching setzen die Bereitschaft voraus, einen ergebnisoffenen Beratungsprozess zu gestalten. Es darf prinzipiell alles gesagt werden. Es gibt keine Anklage und keine Verurteilung.

Freiwilligkeit: Das Angebot der Supervision und des Coachings ist immer freiwillig!